Ablauf des Verfahrens - Bürger beteiligen - das ist bisher passiert

BÜRGER BETEILIGEN - Wo stehen wir?

SO LÄUFT DAS VERFAHREN AB, IM FALL, DAS DER ORTSCHAFTSRAT UNSERE FORDERUNGEN NICHT UNTERSTÜTZT

Förmlicher Ablauf eines Bauleitverfahrens

Bisher - das ist dazu passiert

1. Zustimmung der Ortsvertreter

ist erfolgt am 15.11.2021 Ortschaftsrat Grüna

– ist die zukünftige Ausrichtung für alle über 60 Stadträte, von denen die meisten nicht vor Ort im Ortsteil Grüna leben

  • 13.09.2021: Stadtplanungsamt präsentiert Bebauungspläne im Ortschaftsrat Grüna,  Protokoll der Sitzung ⟶
  • 01.10.2021: Hinweis zu persönlichem Treffen  kurzfristig nur 14 Tage später – im Ortsanzeiger zum 14.10.2021 in das lediglich max. 25 Besucher aufnehmende Ratszimmer Grüna – trotz Infektionsgefahr  während Pandemie und  beginnenden Omikron-Infektionslage. Hinweis  platziert im laufenden Text auf Seite 8 zwischen „Geschwindigkeitsüberschreitungen“ und Hygieneauflagen, dass es “ platzbedingt durch die Hygieneauflagen eine Anwohnerfragestunde in den Sitzungen vorerst noch nicht geben könne“. Ortsanzeiger 01.10.2021 ⟶
  • Protokoll vom 14.10.2021 beim Stadtplanungsamt
  • 15.11.2021: Zustimmung des Ortschaftsrates Grüna bereits in der folgenden Sitzung trotz vieler Besorgnisse der wenigen Bürger am 14. Oktober > Protokoll der Sitzung 15.11.21 ⟶

2. Aufstellungsbeschluss

ist erfolgt am 18.01.2022, Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität

– Es wird beschlossen, dass jemand im Auftrag der Investoren einen Bebauungsplan erarbeitet. 

 18.01.2022: basierend auf der Zustimmung des Ortschaftsrates Grüna erfolgte der Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität, (war zuvor geplant gewesen für 11/2021, Punkt 5.2)

3. „frühzeitige Beteiligung“ – für einen Zeitraum von nur 14 Tagen!

ist erfolgt vom 23.10. bis 06.11.2023

Grundlage: § 3 Abs. 1 BauGB. Man könnte annehmen, dass niemand ohne detaillierte Vorkenntnisse in der Lage wäre, innerhalb so kurzer Frist – 14 Tage –  rechtssichere Einwendung formulieren zu können, wenn die Details noch nicht bekannt sind. Deshalb hatten wir für die Bürgerinitiative beim Stadtplanungsamt eine Fristverlängerung beantragt und erhalten. 

15.09.2023: Präsentation des Planentwurfs durch das Stadtplanungsamt in der Sitzung des Ortschaftsrates Grüna. Unter Tagesordnungspunkt „6. Information des Ortsvorstehers“ informiert aber nicht der Ortsvorsteher, sondern das Stadtplanungsamt. Da die Präsentation unter diesem unkonkreten Punkt verborgen war, konnten Ortsvertreter und Einwohner die Behandlung dieses Themas nicht erkennen.

Verantwortlich für die Aufstellung der Tagesordnung ist der Ortsvorsteher –

16.10.2023: Die Bürgerinitiative bittet um Wiederholung der Präsentation für Einwohner, um Details für die Auslegungsfrist zu erfahren – wird abgelehnt.

23.10.2023: Auslegung startet, Bekanntmachung im Amtsblatt vom 13.10.23 Seite 10 – Widerspruch: einerseits sollen neue Blumenwiesen entstehen – siehe Titelthema, andererseits soll eine grüne Wiese versiegelt werden

04.12.2023: Bürgerinitiative reicht 73 Einwendungen beim Stadtplanungsamt ein, nachdem diese zuvor in der Mitgliederversammlung am 27.11.2023 besprochen wurden, zusätzlich wurden durch Einzel-Personen und Trägern öffentlicher Belange, die wir in der Kürze der Zeit erreicht haben, Einwendungen eingereicht

4. Abwägung: Sollten  Einwendungen eingehen, müssen diese „abgewogen“ werden. D.h. ein sogenanntes „öffentliche Interesse“ (Interpretation offen, Belange der Öffentlichkeit) gegen das sogenannte „private Interesse“. 

Fragen Sie gern nach, wer das öffentliche Interesse bestimmt.

Vertreter der Bürgerinitiative sprechen mit Stadträten, Organisationen, unter anderem Trägern öffentlicher Belange und versuchen, mit Ortschaftsräte über die zu erwartenden Beeinträchtigungen auf die bestehenden Einwohner zu diskutieren

5. Überarbeitung: Im Ergebnis kann es eine Überarbeitung des Entwurfs geben, die dann den Stadträten im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität Chemnitz vorgelegt wird. Die Stadträte im Ausschuss fassen einen Beschluss: Auslegung oder keine Auslegung.

6. förmliche Beteiligung – eine zweite Auslegung: Sollte die Auslegung beschlossen werden, wird dies sehr zeitnah im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Innerhalb des Zeitraums können und müssen alle Stellungnahmen beim Stadtplanungsamt eingehen. Die Auslegung erfolgt per Gesetz über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen, meistens länger. 

Allerdings haben wir hier bereits die Ankündigung erhalten, dass es nur die absolut kürzest mögliche Dauer – also nur 4 Wochen – zur offiziellen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB geben soll!

7. Abwägung: Die dann eingegangenen Stellungnahmen werden wieder „abgewogen“ hinsichtlich der sogenannten Schutzgüter – Mensch/Gesundheit, Wasser, Boden, kulturelles Erbe, Landschaft, Klima/Luft, Tiere/Pflanzen und im Ausschuss vorgestellt.

8. Der Ausschuss empfiehlt einen Beschluss – dazu ist die Vorgehensweise noch unklar

9. Beschluss Stadtrat: Die einzelnen über 60 Stadträte stimmen dieser Empfehlung zu oder nicht. Mehrheitlich wird dann eine Satzung erlassen oder nicht. Stimmen die Mehrheit der Stadträte für den Bebauungsplan – die Entscheidung können Sie im Ratsinformationssystem sehen – dann wird eine Satzung erlassen, nach welcher ab dann sofort gebaut werden kann. 

Dann können die Einwohner und Tiere aufatmen, weil die Grünfläche erhalten bleibt oder es kommen Kräne, Bagger und Dixi-Klos.